Flughafen Lübeck-Blankensee (EDHL)
Vorbereitungen vor dem Login
Jeder Lotse muss mit den Standardverfahren und den auf diesen Seiten beschriebenen Prozeduren vertraut sein.
Vor dem Logout meldet man sich bei allen wieder ab!
Das Ausfüllen der ATIS ist im Reiter „Sonstiges“ beschrieben.
Wetterinformationen
EDHL 201920Z AUTO 30007KT 260V320 9999 // OVC005/// 01/01 Q0996
EDHL 201700Z 2018/2021 27009KT 9999 BKN015 TEMPO 2018/2021 2500 SHSNRA BKN004TCU
Verfügbare Positionen
Login | Callsign | Frequenz | Mindest-Rating | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|---|
EDHL_TWR | Lübeck Tower | 128.705 | ständig | |
EDHL_GND | Lübeck Ground | 121.780 | 0700 lcl - 2000 lcl |
Positionsbeschreibung
Lübeck Ground betreut alle Flugbewegungen auf dem Apron und ist zuständig für das Erteilen von IFR Streckenfreigaben. Die Position Lübeck Ground ist nur in der Zeit von 0700 lcl bis 2000 lcl besetzt.
Pisteninformationen
Lübeck verfügt über eine Piste der Betriebsrichtung 07/25. Beide Pisten sind mit einem ILS ausgerüstet, wobei lediglich Piste 07 über ein ILS CAT II verfügt.
Aufgrund der dichte zum Flughafen Hamburg ist die Betriebsrichtung in Lübeck in Absprache mit Hamburg Tower festzulegen. Grundsätzlich gilt, wird in Hamburg auf Piste 23 gelandet, so ist Piste 25 in Lübeck zu nutzen, solange kein besonderer Grund dagegenspricht – z.B. low visibility operations, extremer Rückenwind auf Piste 25.
Abfliegender Verkehr
IFR-Streckenfreigabe
Bei der IFR-Streckenfreigabe sind bevorzugt die RNAV Departures nach HAM, LUGEG bzw RAMAR zu nutzen. Für NON-RNAV Flüge stehen bei Betriebsrichtung 07 die HAM6J sowie die RAMAR5J und bei Betriebsrichtung 25 die HAM6H sowie die RAMAR5H zur Verfügung. Der Initial Climb beträgt auf allen SIDs 5000ft. Alle Abflüge vom Flughafen Lübeck sind spätestens nach Erteilen der IFR-Streckenfreigabe bei Bremen Radar (EDDH_APP bzw. EDWW_EID_CTR) anzumelden.
Vor dem Handoff an Lübeck Tower ist die SID im Label einzutragen und die Höhe mit „050“ zu labeln.
Rollfreigabe
Lübeck Ground erteilt die Rollfreigaben zu den Rollbahneinmündungen B (Piste 07) bzw. C (Piste 25). Die Rollbahn A ist ausschließlich bei Betriebsrichtung 07 zu benutzen und bedarf der vorherigen Koordination mit Lübeck Tower.
Anfliegender Verkehr
Anfliegender Verkehr wird durch Lübeck Tower auf den Rollbahnen A, B bzw. C übergeben und von Lübeck Ground zum Apron bzw. zum GAT geleitet.
Low Visibility Operations
Lübeck verfügt nur über Piste 07, auf der unter Low Visibility Operations (CAT II) gelandet werden darf. Wenn diese angewendet werden, muss allen angrenzenden Stationen dies mitgeteilt werden und der entsprechende ATIS-Zusatz wird aufgenommen: „LOW VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AVAILABLE“.
Low Visibility Verfahren der Kategorie III (CAT III) stehen nicht zur Verfügung.
Positionsbeschreibung
Lübeck Tower betreut die Piste 07/25 und ist außerdem für sämtlichen VFR-Verkehr innerhalb der Kontollzone zuständig. Er übernimmt außerdem – in Abwesenheit – alle Aufgaben von Lübeck Ground.
Pisteninformationen
Lübeck verfügt über eine Piste der Betriebsrichtung 07/25. Beide Pisten sind mit einem ILS ausgerüstet, wobei lediglich Piste 07 über ein ILS CAT II verfügt.
Aufgrund der dichte zum Flughafen Hamburg ist die Betriebsrichtung in Lübeck in Absprache mit Hamburg Tower festzulegen. Grundsätzlich gilt, wird in Hamburg auf Piste 23 gelandet, so ist Piste 25 in Lübeck zu nutzen, solange kein besonderer Grund dagegenspricht – z.B. low visibility operations, extremer Rückenwind auf Piste 25.
Abfliegender Verkehr
Rollfreigabe
Lübeck Tower empfängt die Flugzeuge nach Möglichkeit vor Erreichen der Rollhalte, er betreut außerdem sämtlichen Verkehr auf dem Rollweg C.
Während Piste 07 über die Rollbahnen A und B erreichbar ist, kann Piste 25 nur über ein Backtrack erreicht werden.
Allgemein
IFR Abflüge vom Flughafen Lübeck unterliegen einem Take-off release, d.h. jede Maschine ist vor dem Start bei Bremen Radar (EDDH_APP bzw. EDWW_EID_CTR) anzumelden. Eine Startfreigabe darf erst erfolgen, wenn ein Approval von Bremen Radar vorliegt. Mit erteilen der Startfreigabe erfolgt dann der Transfer des Labels im Lotsenclient.
Anfliegender Verkehr
Anfliegender Verkehr wird durch den zuständigen Radar Lotsen übergeben, sobald das Luftfahrzeug auf dem Endanflug stabilisiert ist und der Radarlotse die Staffelung bis zur Pistenschwelle sichergestellt hat. Sollte das Handoff bis zum 4nm Final nicht geschehen sein, ist beim Radarlotsen nachzufragen – Flugzeuge sind bei anwesendem Radarlotsen nicht zu „Force acten“!
Bei Betriebsrichtung 07 ist darauf zu achten, dass alle Flugzeuge nach der Landung einen Backtrack durchführen müssen. Hier ist entsprechend zusätzliches – besonders für VFR Flüge – einzuplanen. Eine weitere Start- oder Landefreigabe darf erst gegeben werden, wenn der Flieger die Rollbahn A oder B verlassen hat bzw. sich auf Rollbahn C parallel zur Piste befindet.
Rollbahn Delta (D) ist für anfliegenden Verkehr nicht zu nutzen!
Low Visibility Operations
Lübeck verfügt nur über Piste 07, auf der unter Low Visibility Operations (CAT II) gelandet werden darf. Wenn diese angewendet werden, muss allen angrenzenden Stationen dies mitgeteilt werden und der entsprechende ATIS-Zusatz wird aufgenommen: „LOW VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AVAILABLE“.
Low Visibility Verfahren der Kategorie III (CAT III) stehen nicht zur Verfügung.
Ausfüllen der ATIS
- ATC-Position = Callsign (z.B. Lübeck Tower)
- METAR-Station = EDHL
- Die AURORA Funktion Dep Freq wird nicht verwendet.
- Aktive Pisten sind in ARR und DEP wie folgt einzutragen:
- ARR 25 DEP 25
- TA (Transition Altitude) wird in DE nicht in der ATIS angegeben und im AURORA deaktiviert.
- TL (Transition Level) beträgt meistens FL60 (QNH 1014 oder höher) bzw. FL70 (QNH 1013 oder niedriger).
- weitere Werte stehen im Kompendium und in der Quickview
- Die Remarks sind wie folgt auszufüllen:
- Departure frequency 122.800 (oder die Frequenz der nächsten verantwortlichen Radarposition (APP/CTR))
- bei LVO zusätzlich: LOW VISIBILTIY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AVAILABLE
- bei Trennung der Approach Sektoren (E_APP, W_APP) entfallen die Remarks
CPDLC
Revision: AIRAC 2401 (02. Oktober 2024)
Berichtigung: Neue ATIS Richtlinie
Inhaltsverzeichnis
Angrenzende Sektoren
Bremen Radar (EDWW_E)
Bremen Radar (EDWW_W)
Bremen Radar (EDWW)